Krediterleichterung bei Ihrer Immobilienfinanzierung
Der Weg zu Ihrem Wohntraum wird wieder erleichtert. Seit August 2022 gelten strengere Auflagen, wenn ein Wohnkredit aufgenommen wird. Nun empfiehlt das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) eine Ausnahme von dieser Verordnung. Diese soll ab 1. April 2023 gelten und all jenen eine erleichterte Kreditvergabe ermöglichen, die bereits eine Immobilie besitzen, aber eine zweite erwerben wollen.
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